Bayern sucht Schulweghelfer
eine Gemeinschaftsaktion der Landesverkehrswacht Bayen e.V., des Bayrischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
„Wir wollen die Schulwegsicherheit weiter verbessern. Das ist auch ein Schwerpunkt des bayerischen Verkehrssicherheiitsprogramms 2020 - Bayern mobil - sicher ans Ziel.
... Schulwegdienste sind von herausragender Bedeutung für die Schulwegsicherheit ...
Mit ist es deshalb besonders wichtig, dass sich künftig noch mehr Freiwillige für dieses Ehrenamt begeistern."
(Aus dem Grusswort des bayerischen Staatsmininsters des Innern für Sport und Integration zum „Handbuch für Schulwegdienste")
Die Einrichtung von Schulwegdiensten kann die Gefahren auf dem Schulweg wesentlich mindern. Den Schulwegdienst in Bayern nehmen wahr:
- Schülerlotsen (Schüler) und Schulweghelfer (Erwachsene)
- Schulbuslotsen (Schüler) und Schulbusbegleiter (Erwachsene)
Die Tätigkeit als Schülerlotse oder Schulbuslotse ist ehrenamtlich. Eine Würdigung der Tätigkeit erfolgt durch die Schulleitung, die Kommune bzw. der örtlichen Verkehrswacht im Rahmen von Schulveranstaltungen oder ähnlichem in geeigneter Weise. Für die Tätigkeit als Schülerlotse/Schülerlotsin ist ein entsprechender positiver Vermerk im Zeugnis vorgesehen.
Insgesamt sind in Bayern über 30.000 Schülerlotsen und Schulweghelfer zur Verkehrssicherung eingesetzt und sorgen für sichere Überwege der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur und von der Schule. Der Tätigkeit der Schulweghelfer und Schülerlotsen ist es zu verdanken, dass sich in den letzten Jahren kein schwerer oder sogar tödlicher Verkehrsunfall an gesicherten Überwegen ereignet hat.
Die Gewinnung von Schülerlotsen ist ein vorrangiges Ziel und wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus diesbezüglich an alle tangierten Schulen Bayerns schriftlich mit der Aufforderung zur Anwerbung von Schülerlotsen versandt.
Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als erwachsener Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter haben, wenden Sie sich an Ihre Kommune, Schule oder örtliche Verkehrswacht.