Der Bayerische Verkehrssicherheitspreis, eine Auszeichnung, die es seit 1997 gibt, wird von der Landesverkehrswacht Bayern e.V. und der Versicherungskammer Bayern (seit 2014 von der Versicherungskammer Stiftung) vergeben. 2018 kam die Bayerische Sparkassenstiftung als Kooperationspartner hinzu.
Ausgezeichnet wird herausragendes Engagement verantwortungsbewusster Menschen, Initiativen und Organisationen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Dabei steht jährlich ein anderes Thema der Verkehrssicherheit im Mittelpunkt.
Der Preis steht ab diesem Jahr unter dem Motto "Miteinander mobil!": Das faire, achtsame und respektvolle Miteinander aller VerkehrsteilnehmerInnen schafft Sicherheit im Verkehr und verhütet Unfälle. 2019 liegt der Fokus auf dem sicheren Weg zur Schule oder zum Kindergarten. Er richtet sich an Gruppen, Vereine, Schulklassen, Kitas, Unternehmen, Institutionen, Kommunen oder Einzelpersonen, die folgende zwei Kriterien erfüllen:
- Wohn- oder Dienstort liegen in Bayern
- Projekt wurde in Bayern umgesetzt.
KATEGORIEN
Alle Achtung!
Ein Projekt, das durch eine (Aufklärungs-) Kampagne, einer Baumaßnahme, einer Initiative oder durch Trainings dafür sorgt, dass Kinder sicher zur Schule oder Kita kommen, wird von der Versicherungskammer Stiftung mit 5.000 Euro prämiert.
Gedankenblitz!
Ein Projekt, das durch die Entwicklung und Konzeption technischer Lösungen die Sicherheit auf dem (Schul-) Weg fördert, wird von der Bayerischen Sparkassenstiftung mit 5.000 Euro prämiert.
BEWERBUNG UND JURY
Bewerben können Sie sich online Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2019
Beschreiben Sie in einer formlosen Bewerbung Ihr Projekt anschaulich und nachvollziehbar. Flyer, Medienberichte, etc. können in einem begrenzten Umfang (4 MB) hochgeladen werden.
Die Jury besteht aus VertreterInnen der Landesverkehrswacht Bayern e.V., der Versicherungskammer Stiftung, der Bayerischen Sparkassenstiftung sowie dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Einsendeschluss ist der 11. März 2019.
Die Jury-Entscheidung ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Weitere Asukünfte erteilt die Landesverkehrswacht Bayern e.V., Ridlerstraße 35 a, 80039 München - Telefon-Nr. 089 / 540133-0, Telefax-Nr. 089 / 54 07 58 10, E-Mail: