Schulwegdienste in Bayern
Bayern sucht Verkehrshelfer
eine Gemeinschaftsaktion der Landesverkehrswacht Bayen e.V., des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
„Einen Schulweg ohne Angst – das wünschen sich Eltern, Kinder, Schule, die Polizei, viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfern sowie natürlich auch ich als bayerischer Innenminister. Das gemeinsame Ziel für ganz Bayern war und ist: Keine verletzten oder gar getöteten Kinder auf dem Schulweg. Das ist auch ein Schwerpunkt des bayerischen Verkehrssicherheiitsprogramms 2030 - Bayern mobil - sicher ans Ziel. Wichtig ist auch die personelle Stärkung der ehrenamtlichen Schulwegdienste. Denn seit Jahrzehnten gab es an keinem von einem Schulwegdienst betreuten Übergang einen schweren oder gar tödlichen Schulwegunfall. Mir ist es deshalb besonders wichtig, dass sich künftig noch mehr Freiwillige für dieses Ehrenamt begeistern."
(Aus dem Grusswort des bayerischen Staatsmininsters des Innern für Sport und Integration im „Handbuch für Schulwegdienste")
Die Einrichtung von Verkehrshelfern kann die Gefahren auf dem Schulweg wesentlich mindern. Den Schulwegdienst in Bayern nehmen wahr:
- Schülerlotsen (Schüler) und Schulweghelfer (Erwachsene)
- Schulbuslotsen (Schüler) und Schulbusbegleiter (Erwachsene)
Die Tätigkeit als Verkehrshelfer*in ist ehrenamtlich. Eine Würdigung der Tätigkeit erfolgt durch die Schulleitung, die Kommune bzw. der örtlichen Verkehrswacht im Rahmen von Schulveranstaltungen oder ähnlichem in geeigneter Weise. Für die Tätigkeit als Schülerlotse bzw. Schülerlotsin ist ein entsprechender positiver Vermerk im Zeugnis vorgesehen.
Insgesamt sind in Bayern knapp 27.000 Verkehrshelfer*innen zur Verkehrssicherung eingesetzt und sorgen für sichere Überwege der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur und von der Schule. Der Tätigkeit der Verkehrshelfer*innen ist es zu verdanken, dass sich in den letzten Jahren kein schwerer oder sogar tödlicher Verkehrsunfall an gesicherten Überwegen ereignet hat.
Die Gewinnung von Schülerlotsinnen und Schülerlotsen ist ein vorrangiges Ziel und wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus diesbezüglich an alle tangierten Schulen Bayerns schriftlich mit der Aufforderung zur Anwerbung versandt.
Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als erwachsener Verkehrshelfer*in haben, wenden Sie sich an Ihre Kommune, Schule oder örtliche Verkehrswacht.
Sicherer Schulweg zum Jahresbeginn (Video):
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Wer kann Verkehrshelfer*in werden?
Wer kann Verkehrshelfer*innen einsetzen?
Dies ist durch amtliche Vorschriften geregelt. Schulwegdienste werden von Städten, Gemeinden, von Schulverbänden und den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung eingerichtet.
Jeder kann dort einen formlosen Antrag auf Einrichtung von Schulwegdiensten stellen. Die erforderliche Ausbildung erfolgt durch die Polizei.Schülerlotsen (Schüler) und Schulweghelfer (Erwachsene)
Schülerlotsen und Schulweghelfer verstärken die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. Sie sollen Kinder vom unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn abhalten und das gemeinsame Überqueren der Straße sichern. Sie verdeutlichen auch die besonderen Sorgfaltspflichten der Verkehrsteilnehmer gegenüber Kindern (§ 3Abs. 2 a StVO).
Schülerlotsen und Schulweghelfer werden eingesetzt- an Fußgängerüberwegen
- an ampelgeregelten Fußgängerfurten
- an nach Anlage 17 der Bekanntmachung zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung vom 9. August 1991 (AllMBl S. 650) sowie Bekanntmachung vom 12. November 2001 (AllMBl S. 668) gekennzeichneten Übergängen.
Schulbuslotsen (Schüler) und Schulbusbegleiter (Erwachsene)
Schulbuslotsen (Schüler) und Schulbusbegleiter (Erwachsene) Schulbuslotsen und Schulbusbegleiter übernehmen die Betreuung der Kinder an (Schul-)-Bushaltestellen und in (Schul) Bussen. Sie sorgen für geordnetes Ein- und Aussteigen an der (Schul) Bushaltestelle und für Ordnung während der (Schul-)Busfahrt. Schulbuslotsen und Schulbusbegleiter werden eingesetzt an stark frequentierten (Schul-)-Bushaltestellen sowie in Schulbussen und Kraftomnibussen des örtlichen Linienverkehrs, sofern diese an bestimmten Zeiten überwiegend von Schülern benützt werden. Bei der Schülerbeförderung mit Kleinbussen ist der Einsatz von Schulbus lotsen und Schulbusbegleitern nicht erforderlich.
Die Mitarbeiter der Schulwegdienste haben keine polizeilichen Befugnisse.
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Wie wird man Verkehrshelfer*in?
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Mehrere Kommunen oder Aufgabenträger für die Schülerbeförderung können einen gemeinsamen Schulwegdienst einrichten. Vor Einrichtung eines Schulwegdienstes sind die Schule, der Elternbeirat, der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte, die Polizei und die örtliche Verkehrswacht zu hören. Die Landesverkehrswacht Bayern e.V. und die örtlichen Verkehrswachten werden die Kommunen bzw. Aufgabenträger unterstützen und, soweit möglich, die erforderlichen Ausrüstungen zu Verfügung stellen.
Schüler können im Schulwegdienst nur eingesetzt werden, wenn sie sich freiwillig zur Verfügung stellen,
mindestens 13 Jahre alt sind, ausnahmsweise 12 Jahre z. B. bei Teilhauptschulen I -, persönlich für den Schulwegdienst geeignet sind und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Benennung von geeigneten Schülern erfolgt durch den Schulleiter in Abstimmung mit den Klassenleitern und dem Verkehrslehrer.
Für die freiwillige Mitarbeit als Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter sollen auch geeignete Erwachsene gewonnen werden. Jede Schule sollte eigeninitiativ ebenfalls um die Gewinnung von Schulwegdiensten besorgt zu sein.
Die Personen der Schulwegdienste werden durch die Polizei ausgebildet, eingewiesen, fortgebildet und betreut. Diese Aufgaben übernehmen die Verkehrserzieher der Polizei.
Die Landesverkehrswacht und die örtlichen Verkehrswachten unterstützen dabei die Verkehrserzieher der Polizei, führen jährlich einen Schülerlotsenwettbewerb durch und würdigen die ehrenamtliche Tätigkeit in eigenen Veranstaltungen.
Ausbildung, Einweisung und Fortbildung der Schülerlotsen und der Schulbuslotsen finden grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit statt, wobei die theoretische und praktische Ausbildung der Schulwegdienste im Regelfall wenigstens 12 Unterrichtsstunden betragen soll. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Die Dauer der Ausbildung ist weiter abhängig
von den Vorkenntnissen sowie der Aufnahmebereitschaft und -fähigkeit der zu Unterrichtenden.
Grundlage der Ausbildung ist das Ausbildungsprogramm für Schulwegdienste. Jeder ausgebildeten Person wird ein
Schulweg-Pass ausgehändigt, in dem das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, die Ausbildung, der zugeteilte Einsatzort und die Einsatzzeiten enthalten sind.Die im Schulwegdienst eingesetzten Personen genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 SGB VII.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
- der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) Ungererstraße 71, 80791 München
- die Landeshauptstadt München, Unfallkasse München (UKM) Abteilung Prävention, Müllerstraße 3,
- 80469 München
- die Bayerische Landesunfallkasse (Bay. LUK), Ungererstraße 71, 80791 München
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zum Ersatz von Schäden, die durch Schülerlotsen und Schulweghelfer verursacht werden, wird den Kommunen empfohlen. Eine Haftung der Gemeinden und der Aufgabenträger für die Schülerbeförderung und den Schulweghelferdienst ergibt sich aus Art. 34 GG, Art. 97 BV.
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Wo kann ich mich melden?
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind als Schülerlotse tätig werden soll oder Sie selbst als Schulweghelfer aktiv sein möchten, dann sind ihre möglichen Ansprechpartner:
- die Schule, die Ihr Kind besucht und hier der Verkehrslehrer, der Klassenlehrer oder der Schulleiter
- Der Verkehrserzieher bei der örtlichen Polizeidienststelle
- Der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte - Ihre Gemeinde kennt ihn
- Die Landesverkehrswacht
- Ihre Örtliche Verkehrswacht: Sie wohnen in
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Warum Schulwegdienste?
Gefahren der Schulwege:
Die aktuellen Unfallzahlen sind eine Herausforderung an alle, den Schulweg für unsere Kinder sicherer zu machen.
Was neue Schulkinder (oft) noch nicht können:
Kinder auf dem Schulweg sind oft nicht verkehrstüchtig:
- Kinder sind klein und können nicht über parkende Autos hinwegsehen
- Sie können von der Seite kommende Fahrzeuge wegen ihres kleineren Blickfeldes nicht gut wahrnehmen.
- Sie können Geschwindigkeiten und Abstände nicht richtig einschätzen
- Sie können nicht so schnell die Straße überqueren und sind dadurch länger im gefährlichen Raun
- Sie können ihr Gleichgewicht nicht so gut halten, wie Erwachsene, da der Körperschwerpunkt höher liegt
- Sie können die Richtung eines Geräusches schlechter als Erwachsene orten
- Sie können das Umweltgeschehen schlechter selektiv aufnehmen.
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