Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung tritt in Kraft

Am Dienstag, den 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft, die unter anderem mehr Sicherheit im Radverkehr bringen soll. Auch härtere Sanktionen sind vorgesehen, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsdelikten oder wenn die Rettungsgasse nicht gebildet beziehungsweise unerlaubt genutzt wird.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), begrüßt in weiten Teilen die Neuerungen: „Beim Schutz von Radfahrenden geht die Novelle in die richtige Richtung. Auch härtere Strafen bei der Rettungsgasse können helfen, dass Einsatzkräfte schneller am Unfallort sind.“ Für die DVW können Änderungen der StVO noch weiter gehen. Perspektivisch wäre eine umfassende Reform denkbar, welche auf wissenschaftlicher Basis präventive und repressive Regelungen entwickelt, die wirkungsvoll und weitreichend mehr Verkehrssicherheit bringen.

Die Novelle in Kürze

Viele Punkte der StVO-Novelle beziehen sich auf den Radverkehr. Einerseits werden neue Verkehrsflächen für Radfahrende entstehen oder vorhandene besser geschützt. Das betrifft zum Beispiel Radschnellwege, Fahrradzonen oder Schutzstreifen. Anderseits werden Radfahrenden mehr Rechte eingeräumt bei der Nutzung von Einbahnstraßen, Nebeneinanderfahren, Personenbeförderung, Lastenrädern oder durch den Grünpfeil an Kreuzungen. Darüber hinaus enthält die Novelle stärkere Begrenzungen für den Kraftfahrzeugverkehr wie einen festgeschriebenen Überholabstand oder Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen, schärfere Regelungen bei Park- und Haltevorgängen oder Schrittgeschwindigkeit von abbiegenden LKW.Weitere wichtige Punkte der Novelle betreffen höhere Strafen bei Verstößen bezüglich der Rettungsgasse, Geschwindigkeitsdelikten, „Blitzer-Apps“, Fahren auf dem Gehweg und "Autoposing". Umweltfreundlichere Mobilität soll bei Carsharing oder auch Elektroautos gefördert werden. Im Zuge der Novelle wird es zudem eine Reihe von neuen Sinnbildern und damit neue Verkehrszeichen geben.  

Quelle: Deutsche Verkehrswacht e.V.

Mehr Details zur StVO-Novelle

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